Seniorentreff

Das turnusgemäße monatliche Treffen der Seniorinnen und Senioren aus Lardenbach und Klein-Eichen am Donnerstag, (11. April 2024) im Dorfgemeinschaftshaus hatte Informationen und die Kaffeetafel im Angebot. Wie immer war die Veranstaltung gut besucht. Als Referendar gab Rechtspfleger Marco Morgenstern zum Thema „Erben und Vererben“ weitreichende Informationen.

Wohl nur wenigen Menschen fällt es leicht, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll. Haben Sie Ihren „Letzten Willen“ nicht in einem Testament oder in einem Erbvertrag festgehalten, wird Ihr Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Ihren Verwandten und dem Ehegatten verteilt. Die Errichtung eines Testamentes ist in jedem Falle sinnvoll, wenn die Verteilung des Nachlasses unter eine Vielzahl gesetzlicher Erben vermieden werden soll.

Hat man sich zur Abfassung eines Testaments entschlossen, so gilt es zu beachten, dass es bestimmte Formerfordernisse gibt, bei deren Nichtbeachtung das Testament ungültig sein kann. Das eigenhändige Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Das abgelieferte oder das in amtlicher Verwahrung befindliche Testament wird vom Nachlassgericht eröffnet, und die Erben werden benachrichtigt.

Nach einem Sterbefall erfolgt in Hessen eine Sterbefallanzeige von Amts wegen. Diese Aufgabe nimmt das örtlich zuständige Ortsgericht wahr. Die Ortsgerichte werden fast immer von sich aus bei einem Sterbefall tätig. Entweder wird mit einem nahen Angehörigen des Verstorbenen eine Terminvereinbarung getroffen oder das Formular wird zugeschickt, mit der Bitte dies ordnungsgemäß auszufüllen und zurückzusenden. Das sechsseitige Formular ist schnell ausgefüllt. Vom Ortsgerichtsmitglied unterschrieben und gestempelt wird es an das Nachlassgericht gesendet.

Danach wurde die gesetzliche Erbfolge erklärt, sowie anhand von einigen Bespielen auch die einzelnen Möglichkeiten einer testamentarischen Erbfolge dargestellt. Testamente eines Verstorbenen, die sich im eigenen Besitz befinden müssen immer im Original an das Nachlassgericht abgeliefert werden. Es wurde mit allerlei falschen Halbwissen aufgeräumt und gesagt worauf es bei einem Testament wirklich ankommt.

Die Senioren fühlen sich nun etwas sicherer im Umgang mit dieser Thematik und wissen nun in Grundzügen, was wirklich wichtig ist. Bei Kaffee und Kuchen wurde in lockerer Atmosphäre noch weiter gesprochen und Herr Morgenstern stellte sich gerne und geduldig den zahlreichen Fragen. Aufgrund des doch sehr umfangreichen Fachgebietes und auch auf Wunsch der Senioren ist beim nächsten Seniorentreff zu diesem Thema ein weiterer Vortrag durch Marco Morgenstern angedacht. Dann soll es um die verschiedenen nachlassgerichtlichen Verfahren gehen, die nach dem Sterbefall vorkommen können.

(Karl-Ernst Lind)

 
 
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Begrüßung durch Karl-Ernst Lind
 
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Marco Morgenstern
 

 

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