Aus Stadt und Land 1915

Über die Todeserklärung vermißter Kriegsteilnehmer (Grünberger Anzeiger am 19. Oktober 1915) bestehen verschiedentlich Zweifel. Maßgebend sind die Bestimmungen des § 15 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der folgenden Wortlaut hat: "Wer als Angehöriger einer bewaffneten Macht an einem Kriege teilgenommen hat, während des Krieges vermißt worden und seitdem verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Friedensschlusse drei Jahre verstrichen sind. Hat ein Friedensschluß nicht stattgefunden, so beginnt der dreijährige Zeitraum mit dem Schlusse des Jahres, in welchem der Krieg beendet worden ist. Als Angehöriger einer bewaffneten Macht gilt auch derjenige, welcher sich in einem Amts- oder Dienstverhältnis oder zum Zwecke freiwilliger Hilfeleistung bei der bewaffneten Macht befindet."

Der Bundesrat hat (am 25. Oktober 1915) beschlossen, daß jeder Landwirt 10 Zentner Gerste für seine eigene Wirtschaft zurückbehalten kann ohne Rücksicht darauf, wieviel er geerntet hat. Bisher war jeder Landwirt verpflichtet, die Hälfte seiner Gerste an den Zentralverband abzuliefern. Die Landwirte müssen allerdings den Nachweis des Bedürfnisses führen.

Für die Gefangenen im kalten Rußland wurde von der Stockhäuser Großherzoglichen Bürgermeisterei (26. Oktober 1915) die Summe von Mark 74,80 zusammengebracht und an die betreffenden Sammelstelle abgesandt. Es ist dies gewiß ein ehrendes Zeugnis für die Opferwilligkeit der kleinen Gemeinde mit nur 150 Einwohnern.

Das überaus schöne Herbstwetter ist den Feldarbeiten (27. Oktober 1915) sehr zu statten gekommen. Dadurch ist die Wintersaat glücklich zu Ende gebracht worden. Die Sturzäcker konnten meist zum zweitenmal gepflügt werden. Die Wurzelgewächse sind eingeerntet worden. Das es dafür höchste Zeit ist, mahn der eingetretene Frost.

In den Ortschaften des Vogelsberges hat jetzt (27. Oktober 1915) die Karbidlampe eine ungeahnte Verbreitung gefunden. Sie tritt an Stelle der altgewohnten Petroleumlampe. Da das Petroleum nicht in dem Maße geliefert werden kann, wie es das Bedürfnis erheischt, so brennt man Karbid. Die anfänglichen Karbidlampen waren aus Messing, Nickel und anderem Metall. Da diese Metalle beschlagnahmt worden sind, so werden sie jetzt aus anderen, billigeren Metallen hergestellt.

Ein Kaufmann im Kreis Alsfeld soll für 3/4 Pfund Weißrübsamen den Betrag von drei Mark gefordert und erhalten haben. Das ganze Pfund kostete zur gleichen Zeit anderwärts 1 Mark. Wenn die eingeleitete Untersuchung die eingegangene Anzeige bestätigt, steht dem Kaufmann außer einer Gefängnisstrafe die Schließung seines Geschäftes auf Grund der neuen Bestimmungen über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel bevor. Das Kreisamt bittet, alle Fälle derartiger Bewucherung der Gendarmerie mitzuteilen.

(Grünberger Anzeiger)

 
 
Gruenberg
Grünberger Anzeiger, 16. Oktober 1915
 

 

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