Gewitter im Seenbachtal 1916

In Lardenbach, Klein=Eichen, Stockhäuser Hof und auf der Seenbrücke hat das gestrige (3. Mai 1916) schwere Gewitter vier Blitzeinschläge verursacht, ohne jedoch besonderen Schaden anzurichten. In Lardenbach schlug der Blitz in die Scheune des Landwirts Knöß und zündete. Da sofort Hilfe zur Stelle war, gelang es, dank der Wasserleitung, die sich hier zur Verhütung eines großen Schadenfeuers wieder einmal sehr nützlich erwies, den Brand im Keime zu ersticken.

Glücklicherweise fanden sich an der Stelle, wo der Blitzstrahl niederging, nicht viel brennbare Gegenstände, sodass das Feuer keine Nahrung fand. In Klein=Eichen schlug der Blitz in einen Apfelbaum. Auf dem Stockhäuser Hof ging ein Blitzstrahl auf einem Acker in der Nähe eines dastehenden Wagens zur Erde und riss eine lange Furche in den Erdboden. Auf der Seenbrücke ging der Blitzstrahl in eine junge Eiche. Die vier Blitzeinschläge gingen in einem Umkreise von kaum einer halben Stunde nieder.

(Grünberger Anzeiger)

 

Schlachtvieh 1916

Wie uns mitgeteilt wird, hat das Großh. Kreisamt bereits die Ueberweisung von Schlachtvieh an den zweiten Metzger eingestellt, der ohne kreisamtliche Erlaubnis Vieh geschlachtet hatte. Ebenso ist die Ueberweisung von Schlachtvieh an einen Metzger eingestellt worden, der Dauerware ohne Genehmigung aus dem Kreis ausgeführt hat.

Wenn diese Maßnahmen auch in Anbetracht der Lahmlegung der betr. Geschäfte hart erscheinen, so dürften sie doch die einzige Möglichkeit darstellen, der Beachtung der bestehenden Vorschriften Geltung zu verschaffen und dadurch eine gleichmäßige, den vorhandenen Schlachtviehbeständen entsprechende Fleischversorgung zu ermöglichen. Ebenso sollen einige Händler angezeigt worden sein, die ohne kreisamtliche Genehmigung Butter und Eier aufgekauft haben.

(Grünberger Anzeiger, 13. Mai 1916)

 

Vorübergehendes Schlachtverbot 1916

Nach einer neuerdings erlassenen Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern sind die Hausschlachtungen bis zum 1. Oktober 1916 verboten. Es geschah dies in erster Linie mit Rücksicht darauf, daß zurzeit außerordentlich große Mengen Schlachtvieh an unser Heer geliefert werden müssen und die für die Zivilbevölkerung zur Verfügung stehenden Fleischmengen, auf die das aus Hausschlachtungen gewonnene Fleisch nach den von der Landesfleischstelle aufgestellten Grundsätzen anzurechnen ist, recht gering bemessen sind.

Außerdem dürften diejenigen, die selbstgezogene Tiere zu schlachten pflegen, jetzt genügend mit Vorräten versehen und das aus Hausschlachtungen herrührende Fleisch während der heißen Jahreszeit leicht dem Verderben ausgesetzt sein, namentlich da, wo geeignete Aufbewahrungsräume hierzu fehlen.

Bei Eintritt der kühlen Jahreszeit und spätestens am 1. Oktober 1916 wird das Schlachtverbot wieder aufgehoben werden. Es liegt mithin für diejenigen, die sonst ihr Schwein aufgezogen haben und sich auch jetzt wieder ein oder mehrere Ferkel zur Aufzucht einlegen wollen, nicht der geringste Anlaß vor, hiervon Abstand zu nehmen. Es kann vielmehr bestimmt damit gerechnet werden, daß nach erfolgter Mästung das aufgezogene Schwein auch für die eigene Haushaltung geschlachtet werden darf. Nur muß sich der Fleischverbrauch in der Hausschlachtung am Schlachtorte innerhalb der Grenzen halten, die für den Fleischverbrauch der Allgemeinheit gezogen sind.

 

Kriegskaninchen 1916

Die Fleischerzeugung muß mit allen Mitteln gehoben werden. Um die Kaninchenzucht zu fördern, hat die Preisprüfungsstelle für die Provinz Oberhessen als Richtpreise für Kaninchen einen Einkaufspreis von 70—80 Pfg. und einen Verkaufspreis an den Verbraucher von 1 Mk. für das Pfund festgesetzt.

(Grünberger Anzeiger, 13. Mai 1916)


[Mit Beginn der britischen Seeblockade im Ersten Weltkrieg wurde das Deutsche Kaiserreich von Agrar- und Futtermittelimporten abgeschnitten. Die geschilderten drakonischen Strafen gegen Metzger und Händler beleuchten die Lebensmittelknappheit und staatliche Zwangswirtschaft im Großherzogtum Hessen während des Ersten Weltkriegs (insbesondere in den Mangeljahren ab 1915/1916). Der Bericht illustriert, wie im Ersten Weltkrieg versucht wurde, den extremen Fleischmangel durch die staatlich geförderte Zucht von Kleintieren („Kriegskaninchen“) auszugleichen.]

 

Erneute Erhebung der Kartoffelvorräte 1916

Nachdem die Aussaat beendet ist, sollen für Zwecke der Reichskartoffelstelle die Kartoffelvorräte am 27. Mai d. Js. erneut festgestellt werden. Zu ermitteln sind sämtliche Vorräte (Speise=, Saat=, Futterkartoffeln und Kartoffeln für gewerbliche Zwecke). Die Erhebung soll durch Vertrauensmänner erfolgen, die durch die Gemeindevertretung zu bestimmen sind. Die Erhebungsvorschriften gehen den Großh. Bürgermeistereien in den nächsten Tagen zu.

 

Doch Zucker für Einkochzwecke! 1916

Der Kriegsausschuß für Konsumenteninteressen hatte sich kürzlich an die Reichszuckerstelle mit der Anfrage gewandt, ob die im Reichsamt des Innern mit Verbrauchervertretern vereinbarte Zuckerfreigabe für die Einmachezeit noch beabsichtigt sei. Eine Aufklärung hierüber sei notwendig, da in der Bevölkerung vielfach darüber Beunruhigung bestehe, daß vielleicht der Einkochzucker später fehlen könnte.

Die Reichszuckerstelle hat nun mitgeteilt, daß für das Einmachen von Obst eine besondere Zuckermenge zugewiesen wird. Die Verteilung innerhalb der Provinzen auf die einzelnen Komunalverbände erfolgt durch die Herren Oberpräsidenten.“

 

Eier-Schwindel 1916

In einzelnen Orten des Kreises Schotten sind verschiedene Leute das Opfer eines gemeinen Schwindels geworden. Es erschienen dort zwei Offiziere mit ihren Burschen, um Eier für ihre Leute an der Front aufzukaufen. Sie erhielten große Mengen Eier zu außerordentlich billigem Preise, teilweise das Stück für nur 8 Pfennig. Später erfuhren dann die Ortsbewohner, daß sie es mit abgefeimten Gaunern zu tun hatten, denen in der Maske von Offizieren ihr Schwindel nur allzu gut gelungen war.

(Grünberger Anzeiger, 23. Mai 1916)

 

 
 
Klein-Eichen
(Grünberger Anzeiger, 9. Mai 1916)
 

 

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