1746

Alte Landkarten der Region

Das Gebiet des heutigen Bundeslandes Hessen hat im alten Reich eine Vielzahl von Territorien umfasst, die erst im 19. Jahrhundert zu größeren politischen Einheiten zusammengefügt worden sind.
Von der bunten Vielfalt, die Karten Landkarten um 1750 zeigen, blieben nach dem Wiener Kongress 1814/1815 vier Staaten des Deutschen Bundes übrig: das Kurfürstentum Hessen mit Kassel als Hauptstadt, das Großherzogtum Hessen, ehemals Hessen-Darmstadt, das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt. Kurhessen, Nassau und Frankfurt wurden nach dem deutschen Krieg von 1866 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau vereinigt. 1945 wurde aus dieser Provinz und dem ehemaligen Großherzogtum das 1919 zum Volksstaat Hessen geworden war, das Land Großhessen, seit 1949 das Bundesland Hessen, gebildet.

Auf mittelalterlichen Karten ist Hessen nur durch die Lage seiner Städte - meist sind es Fulda, Marburg, Kassel und Frankfurt- und seiner Flüsse - Main, Fulda, Werra, Weser, Lahn - zu identifizieren.

"Hessen" war im Sprachgebrauch noch bis in das 17. Jahrhundert auf Nieder- und Oberhessen, ungefähr die heutigen Regierungsbezirke Kassel und Gießen, beschränkt. Erst die sich im 17. Jahrhundert zusehends durchsetzende Bezeichnung "Hessen-Darmstadt" hat zu der Ausdehnung des Namens in seinem heutigen Umfang geführt.

Geographische Kenntnisse bedeuten Macht, weil sie mit strategischen, politischen und wirtschaftlichen Vorteilen und Zielen verbunden werden. In deutschen Ländern werden seit dem 16. Jahrhundert Karten in nennenswertem Umfang verwendet. Sind Landkarten veraltet, behalten sie ihren Wert als Quelle historischer Erkenntnis.

Die Ausschnitte aus verschiedenen Karten zeigen die heimische Region.

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1674

Namen und Familien

Als zweiter Teil des Artikels von Gerhard Steinl in der Zeitschrift "Hessische Familienkunde" hier nun der Bericht über die Namen und Familien von Klein-Eichen zum Ende des 17. Jahrhunderts:

Das älteste Kirchenbuch von Groß-Eichen wurde im Jahr 1672 von Pfarrer Georg Pauli angefangen zu schreiben. Auf den letzten Seiten des Kirchenbuches hat Pfarrer Pauli ein Verzeichnis aller 1674 in Groß- und Klein-Eichen lebenden Personen angelegt, das wertvolle Einzelheiten zum Personenstand und der Anzahl der Haushaltungen dieser beiden Dörfer enthält. Für Groß-Eichen führt er neben seiner eigenen Familie und der des Schuldieners - aus seiner Sicht wohl die beiden wichtigsten Familien im Ort - 58 Familien (59 ergänzt) an, für Klein-Eichen 16 Familien.

Zunächst trägt der Pfarrer Einzelheiten über sich und seine Familie ein: "Johann Georg Pauli ist anno 1672 auff den sonntag oculli zu Grosen Eichen zum Pfarrer ordinirt und auffgeführet worden durch Herrn Joh. Caspar Finken Inspectoris zu Lauterbach und Herrn Koppen Pfarrer zu Engelrodt, Herrn Pfarrern zu Obernohmen Philipps Friedrich Völkkern, dabey wahr auch im nahmen meiner Gnädigen Herrschaft Herr Ambtmann Fischer. Herr Conrad Waldschmitt Pfarrer zu Rodheim und Jacob Lotz Pfarrer zu Münster.

Im Catalogus Incolarum, dem Verzeichnis der Leute mit ihren Kindern zu Groß- und Klein-Eichen folgen die 59 Familien aus Groß-Eichen. Dann die 16 aus Klein-Eichen. Hier nur die jeweiligen Familienvorstände nach Ordnungsnummern:
1) Johannes Zimmer, 2) Henrich Zimmers Wittwe Eulalia, 3) Johannes Trieberth, 4) Johannes Keil, 5) Heinrich Herle, 6) Hans Petri, 7) Johannes Schauermann, 8) Urban Völtzings Wittwe, 9) Conradt Völtzing, 10) Hans Rau Wittwe, 11) Martin Rau, 12) Veronica Johannes Dörrs Wittib, 13) Elisabetha Johann Möllers Wittib, 14) Bast Faust, 15) Johannes Eckhardt, 16) Johannes Faust. Die Ausdrücke Wittwe und Wittib sind veraltet und bedeuten Witwe.

Von den 16 Familien liegen z. Zt. von 4 nähere Informationen vor:
Johannes Keil ist 1611/12 geboren. Er ist Kirchensenior und hat 13 Kinder, 5 Söhne und 8 Töchter, gezeugt, von denen 4 Söhne und 3 Töchter 1674 schon verstorben sind. Zu diesem Zeitpunkt hat er 39 Enkel und 7 Urenkel. Seine Frau ist Eulalia, geboren 1628, gestorben am 08.03.1699 in Klein-Eichen. Im Jahr 1679 steuert Johannes Keil "3 Thaler zur hiesigen Orgel", sein Sohn Johannes Caspar 1/2 Thaler. Nicht eben wenig, geben doch die anderen Kirchenmitglieder im Durchschnitt nur 1/2 Thaler. Er spendet 1607 für einen neuen Kelch den hohen Betrag von 6 Thalern und 30 Albus, der die Albus-Spenden der anderen Dorfbewohner weit übertrifft. Die erheblichen Geldzuwendungen werden verständlich, wenn man erfährt, dass Johannes Keil und sein Sohn Johann Caspar 1694 allein im Solms-Laubachischen Gebiet 5 Morgen 3 Viertel und 24 Ruten Land unter dem Pflug haben.

Der Familienname Peter erscheint schon in einem Einwohnerverzeichnis des Gerichtes Ober-Ohmen von 1572/1589. In Klein-Eichen wird "Peter Henns Ww." erwähnt. Hans Peter von Klein-Eichen hat mit seiner Frau Anna, geboren 1620, zwischen 1648 und 1660 vier Töchter. Er selbst stirbt am 03.03. 1683 in Klein-Eichen. Zur neuen Orgel trägt er mit 1/2 Thaler bei.

Im bereits genannten Einwohnerverzeichnis des Gerichtes Ober-Ohmen wird in Klein-Eichen 1589 der Name Enders Herle erwähnt. Der Sohn Henrich von Hans Herle ist im Christmonat 1622 in Klein-Eichen geboren. Der Scabinus (Gerichtsschöffe) hat mit seiner Frau Elisabeth (geb. 1623/24 im Wintermonat) insgesamt 7 Kinder, von denen vor 1672 schon 2 Söhne und 1 Tochter verstorben sind. Henrichs Herlens Witwe steuert 1679 zur Orgel 1/2 Thaler, 1697 zum neuen Kelch 10 Albus und 1698 für die neu gegossene Glocke 11 Albus zu.

Der Familienname Triebert wird im Einwohnerverzeichnis von Ober-Ohmen schon 1572/89 - allerdings nur in Groß-Eichen - mit Niclaus Tribhardt, Cuntz Triebhardt und Michel Driebert erwähnt. Johannes Trebarth aus Klein-Eichen lebt 1625 nicht mehr. Seine Witwe Eulalia (geboren an Pfingsten 1601) stirbt am 06.05.1675 in Klein-Eichen. Sie lebt im Haushalt ihres Sohnes Johannes. Er ist am Abend vor Michael 1642 geboren und heiratet Eva (geboren 1648, gestorben am 22.05. 1732 in Klein-Eichen). Er stirbt am 20.04. 1686 ebenfalls in Klein-Eichen. Noch 1694 hatten die Trieberts von Klein-Eichen im Solms-Laubachischen Gebiet von Oberseen "3 Viertel und 70 Ruten gutes Land" zum Bearbeiten liegen.

Soweit der Rückblick in die Namens- und Familiengeschichte von Klein-Eichen. Vielleicht ergeben sich mit der Zeit noch weitere Erkentnisse, nicht nur der Familiengeschichte, aus früheren Tagen.

 
05. November 1625

"Klein-Eycher hatten etwas auf dem Kerbholz"

In der Zeitschrift "Hessische Familienkunde" veröffentlichte der Familienforscher Gerhard Steinl aus Hungen im Dezember 2003 diesen Bericht über die Kerbhölzer der Klein-Eichener. Fündig geworden war Herr Steinl im Gräflich Solms-Laubach'schen Archiv und in den Kirchenbüchern von Groß-Eichen. Hier nun ein Auszug aus dem Bericht:

Schlimm mussten es die Klein-Eichener in früheren Jahren getrieben haben, wenn sie "etwas auf dem Kerbholz hatten". War "ihr Kerbholz voll", standen sie "bei jemanden auf dem Kerbholz", hatten sie "etwas oder viel auf dem Kerbholz" oder gar "jemand auf dem Kerbholz"?

Heute würde das heißen: das Maß ihrer Schuld war voll, oder: waren sie jemandem etwas schuldig. Und weiter würde man sagen: hatten sie große Schulden, ein Verbrechen begangen, etwas ausgefressen oder Schuld zu tragen oder gar jemanden auf dem Gewissen?

Diese Begriffe haben im Laufe der Zeit einen Bedeutungswandel erfahren. Sie werden heute im übertragenen Sinne verwandt. Bevor nun auf die Altvorderen der Klein-Eichener eingegangen wird, stellt sich die Frage, was hatte es auf sich mit dem Kerbholz, als jedermann diesen Gegenstand noch kannte und alle damit zusammenhängenden Begriffe und Sprichwörter auch auf dieses bezog?

Das Kerbholz ist die älteste Form eines urkundlichen Verzeichnisses mit Rechtscharakter, um Schulden oder Leistungen durch Einschnitte (Einkerbungen) darauf festzuhalten und zu verrechnen. Meistens bestand das Kerbholz aus zwei Teilen. Ein Holzstab wurde an zwei Seiten flach abgeschnitzt und dann längs gespalten. Der größere Teil mit dem Griff hieß "der Stock", der kürzere abgespaltene Teil "der Einsatz". Auf dem "Stock" trug man in der Regel Ordnungsnummern, Jahreszahlen und den Namen des Schuldners ein. Ein Loch im Kopf des "Stockes" ermöglichte das Auffädeln der Kerbhölzer. Dadurch gingen einzelne Hölzer nicht verloren, und man konnte sie nachbestimmten verwaltungstechnischen Gesichtspunkten zusammenfassen.

Wollte man nun eine Schuld oder eine Leistung auf dem Kerbholz eintragen, so fügte man die beiden Teile passgenau aneinander und schnitt, ritzte, sägte oder feilte Kerben ein, die durch ihre Form einen allen Beteiligten bekannten und festgelegten Wert hatten, wobei "die jahre des holzes (Jahresringe) die sicherheit voll machten". Den Stock erhielt dann der Gläubiger, den Einsatz der Schuldner. Wollte man abrechnen, so legte man beide Teile zusammen und überprüfte die Einkerbungen. War die Schuld getilgt, so wurde "abgekerbt", indem man die Kerben durch Abschnitzen beseitigte. Das Kerbholz konnte dann noch mehrere Male verwendet werden.

Die Klein-Eichener waren Untertanen der Freiherren von Riedesel. Als sogenannte "Ausmärker" (Besitz in der Gemarkung, aber außerhalb wohnen) hatten sie Besitz oder Pachtland auf gräflich Solms-Laubachschem Territorium. Ständig gab es Schwirigkeiten beim Verrichten der Dienste oder beim Bezahlen der Abgaben. Am 5. November 1625 werden die säumigen Ausmärker aufgefordert, ihren Pflichten nachzukommen.

"Demnach eine Zeit von den Klein Eychern die dienst von den güthern, so sie uff Solms Laubachscher Jurisdiction liegen haben, nit gebührend verrichtet worden, Alß sollen Caspar Keyll 1 1/2 Kerben, Hanß Peter 2 Kerben, Hanß Herlen 4 1/2 Kerben, Emanuel 1 3/4 Kerben und Hennrich Peter 2 Kerben, 1/2 Kerben Johannes Trebarth vor jede 10 turnosen (Groschen) gleich wie sie die selbige den Larttenbächern biß her verlohnet, in unßerer gnedigen Herrschafft Rentherey Jährlichs entrichten."

Hier haben wir einen anschaulichen Beleg dafür vorliegen, dass man eine Dienstleistung durch eine Geldleistung abgelten ließ. Es ist eindeutig festgelegt, dass für 1 Kerbe - sie steht für eine bestimmte Dienstleistung - der Gegenwert von 10 Turnosen zu entrichten war. Leider wird dabei nicht definiert, für welchen Arbeitszeitraum eine Kerbe stand und zu welcher Bearbeitungsfläche die aufgewandte Arbeitszeit in Beziehung zu setzen war.

Bis zum Auffinden eines Beede-, Steuerstocks- oder Schatzungsregisters aus dem Jahre 1625 in Solms-Laubachischen Rechnungsbeständen muß leider die Wertigkeit zwischen einem Kerbstockeinschnitt und der zu erbringenden Diensleistung ein Geheimnis bleiben. Die Abgeltung einer Kerbe mit 10 Turnosen gibt lediglich die Umrechnung für eine noch zu erforschende Dienstleistung an. Ergebnisse dürften in Besteuerungsunterlagen der solmsischen Anreinerorte zu Klein-Eichen, nämlich Lardenbach, Freienseen oder Solms-Ilsdorf zu suchen sein.

Schuld hatten die Klein-Eichener damals 1625 nun wirklich nicht auf sich geladen. Man hatte ihnen lediglich ihre Schulden auf das Kerbholz geschnitten und ihnen diese mit Sicherheit nach Bezahlung in der "Rentherey" auch wieder auf ihrem "Einsatz" sauber "abgekerbt". Heute kommt als Weiterentwicklung des Kerbholzes der elektronisch erstellte Steuerbescheid ins Haus.

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26. November 1614

Gericht Oberohmen endgültig zu den Riedesel

Die Riedesel besaßen ihren Teil von 5/6 an dem Gericht zu Oberohmen, die sie einst von den Weisen von Fauerbach erworben hatten, nicht unumstritten. Auf der einen Seite hatten die Grafen zu Solms gegen alle Gerichtsherren, also die Riedesel zu Eisenbach (mit 5/6) und die von Dörnberg und Schenk von Schweinsberg (mit 1/6), ein Verfahren beim Hofgericht in Marburg eingeleitet, um ihnen diesen Besitz ganz abzustreiten. Die Grafen von Solms waren Rechtsnachfolger der früheren Besitzer des Gerichts Oberohmen, der Weisen von Fauerbach und der Königsteiner. Es soll unregelmäßigkeiten beim Veräußern des Gerichts gegeben haben.

Aber die Gerichtsherren waren auch untereinander uneins. Wie es in solchen Ganerbschaften (Erbengemeinschaft) immer der Fall ist, versuchte jeder seine Rechte zu erweitern und die Rechte des Teilhabers zu beschränken. In verschiedenen Dingen gingen die Riedesel gegen die Schenks von Schweinsberg und die gegen die von Dörnberg. Das Streiten ging so lange, bis eine Partei auf den Gedanken kam die Gemeinschaft aufzulösen.

So kam man vom 16. bis 20. Oktober 1612 in Oberohmen zusammen. Die Riedesel waren alle zur Stelle (Volprecht IV., Georg V., Johann XI., Volprecht VI., außer Georg VIII.). Ludwig von Dörnberg und Johann Hermann Schenk zu Schweinsberg waren unter anderen anwesend. Als Gegenstand der Gemeinschaft wurde folgendes festgestellt: alle Obrigkeit in bürgerlichen und peinlichen Sachen, Erbforderungen, Hohe und Niedere Jagd, Fischerei, Gehölz, Forst- und Mastgeld, Lehnschaft in einigen Lehnsgütern, der halbe Weinschank (die andere Hälfte hatte Hessen), herkömmliche Zinsen, Frondienste u. a.

Als Wert des jährlichen Einkommens aus dem Steuerteil wurde festgestellt: 85 fl. Zinsen, 50 fl. Zehnten und Vogthafer, 50 fl. Jagd und Fischerei, 25 fl. Holzgeld und Masthafer, 60 fl. Lehnsgeld, 25 Viertel Hochzeitshafer (= 50 fl.), 20 fl. Fahrten und Brieftragen, 250 Hochzeitshühner, dazu der alte Burgsitz der von Dörnberg und der von Schweinsberg in Oberohmen. Nach langen Verhandlungen einigte man sich auf einen Kaufpreis von 8800 fl., der auf Pfingsten 1613 bezahlt werden sollte.

Ludwig von Dörnberg reiste selbst nach Aschaffenburg, um die Zustimmung des Kurfürsten einzuholen. Aber es ging nicht so einfach, wie es sich die Vertragsschließenden gedacht hatten. Die Belehnung der Schenk von Schweinsberg und der von Dörnberg hatte nie auf 1/6 gelautet, sondern immer nur auf "das Gericht" Oberohmen. So enstand nun die Frage, wie die Riedesel zu ihren 5/6 gekommen seien, ob sie je belehnt waren oder sie sich der Lehnspflicht entzogen hätten. Zugleich wurde in der Mainzer Kanzlei die Anregung gegeben, ob nicht die Riedesel statt des 1/6, das sie erwarben, das Ganze Gericht als Lehen erwerben wollten. Nach einigem Abwägen, ergaben sich auch Vorteile für die Riedesel.

Erzbischof Johann Schweickard von Mainz belehnte also am 26. November 1614 die Riedesel zu Eisenbach mit dem verkauften Sechstel und den übrigen Teilen, also mit dem Haus und dem ganzen Gericht Oberohmen, den Dorfschaften Oberohmen, Großeichen, Ruppertenrod, Unterseibertenrod, Zeilbach und Kleineichen, dem Wald Hahrholz, Eicherholz, Steinbügel, Wolfsbusch, Hageküppel, Oberbuchholz, Zeilwald und dem neuen Wäldchen, mehreren Fischwassern, aller Obrigkeit in bürgerlichen und peinlichen Sachen, Zinsen, Renten, Zehnten, Frondiensten, Erbhuldigungen, Hoher und Niederer Jagd, Fischereien, Gehölz, Forst- und Mastgeld, Lehngütern und Weinschank.

Am 24. April 1615 wurde die Kaufsumme bezahlt. Ein Jahr später erteilte Landgraf Ludwig V. seine landesherrliche Zustimmung, nachdem die hermannsteinschen Schenken von Schweinsberg schon am 8. September 1614 ihre Zustimmung gegeben hatten. Die Riedesel hatten dafür große Opfer gebracht. Aber sie waren nun im unbestrittenen Besitz des Gerichtes Oberohmen. Die ständigen Streitigkeiten waren zu Ende.

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1531

Reformation 1517-1531

Laut der Überlieferung soll der Mönch und Theologieprofessor Martin Luther am Abend vor Allerheiligen 1517 an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg 95 Thesen in lateinischer Sprache zu Ablass und Buße angeschlagen haben, um eine akademische Disputation herbeizuführen. Damit leitete er die Reformation der Kirche ein.

Dies zum Anlass genommen, folgt hier ein kurzer Überblick wie denn eigentlich die neue Lehre Luthers in der Kirchengemeinde Groß- und Klein-Eichen eingeführt wurde. Dazu kann man aus der Festschrift zum 265. Geburtstag der Groß-Eichener Kirche im Jahr 2012, welche von Pfarrerin Kerstin Kiehl verfasst wurde, viel erfahren.

Klein-Eichen gehörte von Beginn seiner Gründung an als Filialgemeinde zur Pfarrei Groß-Eichen. Dies bedeutete für die Einwoher Klein-Eichens, dass sie alle Gottesdienste in der Groß-Eichener Kirche zu besuchen, ihre Kinder in die Groß-Eichener Schule zu schicken und ihre Toten auf dem Groß-Eichener Friedhof zu begraben hatten.

Zu der Kapelle Groß-Eichen zählte auch ein Teil der Laubacher Pfarrerei. Lardenbach war zumindest ab dem 11. Jahrhundert Groß-Eichen zugeordnet. Und als Lardenbach erst 1544 zum evangelischen Bekenntnis wechselte, gehörte der Ort schon zum Kirchspiel Freienseen.

Das Patronatsrecht (Recht des Patrons war u. a. das Vorschlagsrecht für die Besetzung des betreffenden Kirchenamtes) über die Pfarrkirche übten zunächst die Mainzer Erzbischöfe aus. Nachweislich ab dem Jahr 1486 unterstand die Pfarrei Eichen mit der Filiale (Ober-) Ohmen dem Marienstift in Lich.

Die Kirchengeminde Groß-Eichen gehörte also zum Licher Marienstift, dessen Patronatsherren die Grafen zu Solms-Lich waren. Die Dörfer Groß-Eichen und Klein-Eichen hingegen gehörten als Teil des Gerichtes Ober-Ohmen zum Gebiet der Freiherren zu Eisenbach. Dazu kam aus kirchlicher Sicht, dass die Licher Grafen in den 1520er Jahren und auch noch lange Zeit danach am alten katholischen Glauben festhielten, während die Riedesel bereits 1527 mit der Einführung der Reformation in ihrem Gebiet begonnen hatten.

Lange wurde gerätselt, wann es in Groß-Eichen wohl den ersten evangelischen Prediger gegeben hatte. Die offizielle Liste der evangelischen Pfarrer Groß-Eichens beginnt erst mit Johannes Vipertus (1561-1584) und dessen Nachfolger Konrad Altag (1584-1612).

Im Jahre 1531 muss die Pfarrstelle in Groß-Eichen unbesetzt gewesen sein, und die Freiherren zu Riedesel entsandten, ohne mit dem Marienstift oder dem Licher Patronatsherren Rücksprache zu halten, einen "geschicklichen" Prädikanten nach Groß-Eichen, der das Evangelium nach der neuen Lehre Luthers predigte. Überliefert ist nur sein Vorname: er wird nur "Herr Peter" genannt.

Daraus entspann sich ein reger Disput zwischen den weltlichen und geistigen Herren. Bedauerlicherweise ist nicht weiter dokumentiert, wie die Sache letztlich ausgegangen ist, doch wird hier deutlich, mit welchem Nachdruck die Gemeinde ihr Recht auf einen geeigneten Parrherrn vorbrachte, und das man ab 1531 in Groß-Eichen auf jeden Fall evangelisch gesinnt war. "Herr Peter" war also erwiesenermaßen der erste evangelische Pfarrer, der in Groß-Eichen seinen Dienst tat.

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