Landrat gab Verwaltungsbericht 1966

Nur zwei Stunden dauerte gestern (30. März 1966) die Kreistagssitzung im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Birklar, deren Tagesordnung acht Punkte enthielt. Das war ein Beweis dafür, dass es auch so geht. Allerdings fehlte auch jegliche Parteipropaganda. Kernpunkt der Sitzung war der Bericht von Landrat Dr. Maraun aus der Arbeit des Kreises und der Gemeinden. Seine Schwerpunkte bildeten die Verwaltungsreform in den Gemeinden, die Regionalplanung im mittelhessischen Raum, Fragen der Wohnungsbauförderung, des Fortgangs der Arbeiten am Kreiskrankenhaus in Lich, des Straßenbaus und des Volksbildungswesens. Fast alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

Landrat Dr. Maraun betonte in seinem Bericht, dass die Verwaltungsreform keine einmalige Aufgabe, sondern ständige Verpflichtung jeder Kommunalpolitik sei. Wesentlich in den nächsten Jahren werde die Neuordnung der Gemeindeverwaltung, namentlich in den kleineren Gemeinden sein. Rückblickend seien seine Anregungen in der Kreistagssitzung vom 13. Dezember auf außerordentlich fruchtbaren Boden gefallen.

Vor allem habe man in kleinen Gemeinden erkannt, dass man moderne kommunale Einrichtungen, nach denen die Bürger kleinerer Gemeinden ein Anrecht haben, nur schaffen kann, wenn eine leistungsfähige Gemeinde dahintersteht. In zahlreichen Einzelgesprächen, vertraulichen Beratungen, Gemeinderatssitzungen, Bürgerversammlungen und Verhandlungen mit maßgeblichen Vertretern des Innenministeriums sei in den letzten Monaten viel Kleinarbeit geleistet worden.

Zur Zeit seien Gespräche über Gemeindezusammenschlüsse oder anderweitige enge Zusammenarbeit von Nachbargemeinden mit 25 der 85 Gemeinden des Kreises Gießen im Gange. Die Vorschläge der Kreisverwaltung seien in jedem Falle individuell abgestellt.

Nach den bisherigen Ermittlungen, so hob der Landrat hervor, sei zweifelsohne ein Zusammenschluss die günstigste Lösung, die den Bürgern und Gemeinden den größten Nutzen bringe. Man könne sich aber auch zunächst einmal mit gemeinsamen Verwaltungseinrichtungen wie Gemeindekassen begnügen.

Als Beispiel nannte Dr. Maraun die fünf Gemeinden Lardenbach, Klein-Eichen, Stockhausen, Weickartshain und Freienseen. Für die Aufwandsentschädigung ihrer fünf Kassenverwalter bringen diese Gemeinden jährlich rund 20 200 DM auf. Würden sie gemeinsam einen hauptamtlichen und fachlich vorgebildeten Kassenverwalter beschäftigen, kostete er ihnen nur 13 900 DM im Jahr. Das wäre eine Ersparnis von 6300 DM. Zudem könnte diese Fachkraft ihre Arbeit schneller und wirkungsvoller bewältigen. Schließlich hätte beispielsweise das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung nur eine Rechnung, statt fünf zu prüfen.

Der Landrat erklärte dabei jedoch mit Nachdruck, dass sich ein ehrenamtlicher Kassenverwalter in sehr vielen Fällen sehr große Mühe gäbe. Durch eine gemeinsame Kassenverwaltung könnten zum Beispiel die Gemeinden Klein-Eichen und Stockhausen jährlich je rund 1300 DM sparen. Hinzu kommt die Tatsache, dass sich das Land bereit erklärt habe, im Falle einer solchen gemeinsamen Kassenverwaltung deren Erstausstattung mit dem notwendigen modernen Zubehör zusätzlich zu finanzieren.

Sehr interessant war auch ein weiteres Beispiel des Landrats: Würden sich die sechs Gemeinden Ettingshausen, Gießen-Linden, Nieder-Bessingen, Harbach, Münster und Queckborn zu einer großen Gemeinde mit 3700 Einwohnern zusammenschließen, erhielten sie auf Grund des § 9 des hessischen Finanzausgleichsgesetzes 441 530 DM an Schlüsselzuweisungen. Als Einzelgemeinden bekommen sie 1966 zusammen 203 870 DM. Der Unterschied beträgt 237 660 DM, das sind 116,6 Prozent mehr als 1966 einzeln.

Landrat Dr. Maraun betonte, dass es bei den Maßnahmen der Verwaltungsreform nicht um einen „Anschluss“ oder eine „Eingemeindung“, sondern um ein freiwilliges, gleichberechtigtes Zusammengehen mit vielen Vorteilen für alle Beteiligten geht. Rechtliche Grundlagen, die den einzelnen Gemeinden die Gewähr dafür bietet, dass sie nicht übervorteilt werden, soll in jedem Falle ein Partnerschaftsvertrag sein, der alle Rechte und Pflichten der Partner regelt.

Auf jeden Fall werde mit einem Zusammenschluss keine Schwächung, sondern eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erzielt, ja, für viele Gemeinden überhaupt erst die Voraussetzung für eine wirkliche Selbstverwaltung frei. Leider, sagte der Landrat, habe er neben den zahlreichen sachlichen Gesprächen auch unsachliche und bissige Polemiken sowie Diffamierungen und strafrechtlich zu verfolgende Vorwürfe feststellen müssen.

(Gießener Allgemeine Zeitung)

 

 
 
Klein-Eichen
Klein-Eichen und Lardenbach
 

 

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