16. September 1967

"Dynamische Entwicklung" zu Großgemeinden

"Dynamische Entwicklung" lautet die Formel, die Landrat Ernst Türk dem hessischen Innenministerium als Rezept für die Verwaltungsreform in Hessen, zumindest für den Landkreis Gießen, empfohlen hat. Die Verwaltungsreform, die seit Jahren immer wieder von verschiedenen politischen Kräften gefordert wurde, ist seit etwa zwei Jahren in ein Stadium getreten, in dem sie wenigstens hin und wieder einmal ernsthaft diskutiert wird. Verstanden wird darunter sowohl der Zusammenschluss von kleinen und kleinsten Gemeinden zu kraftvollen lebensfähigen Gemeinden als auch ein Verlagern von Kompetenzen der Kreisverwaltungen, Regierungspräsidien und Landesregierung sowie einer Umorganisation dieser drei Instanzen mit dem Ziel einer geld- und zeitsparenden Vereinfachung des "Instanzenweges".

Da eine Verwaltungsreform zweckmäßigerweise von unten nach oben vollzogen wird, muß mit dem Zusammenschluss von Gemeinden begonnen werden. Das Innenministerium hat mit dem Erlass vom 5. April 1967 die Landräte aufgefordert, Vorschläge für einen gangbaren Weg zu Gemeindezusammenschlüssen zu unterbreiten, und zwar für Gemeinden unter 100, bis 200 und bis 1500 Einwohnern.

Betroffen von diesen Plänen sind im Landkreis Gießen insgesamt 62 Gemeinden, und zwar 59 Gemeinden, die zwischen 200 und 1500 Einwohner haben, zwei Gemeinden zwischen 100 und 200 Einwohnern (Arnsburg und Klein-Eichen) und eine Gemeinde unter 100 Einwohnern (Winnerod). Für die drei kleinsten Gemeinden hält Landrat Türk einen Zusammenschluss mit einer größeren benachbarten Gemeinde im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen für ratsam.

Einen Zusammenschluss zweier Kleinstgemeinden zu einer Kleingemeinde lehnt er jedoch ab. An einer Notwendigkeit einer regenerierenden Raumordnung könne man heute jedoch nicht mehr vorbeisehen. Deshalb sei für die kleineren Gemeinden aus historischen und wirtschaftlichen Gründen heraus eine Verdichtung und Konzentration auf gewisse Mittelpunkte notwendig. Die Verwaltungsreform der Gemeinden sieht Landrat Türk als einen permanenten Entwicklungsprozess zu zentralen Orten hin, der geprägt wird durch die erforderlichen Maßnahmen der Finanzplanung, der Investitionen und der Daseinsvorsorge.

Es gehe aber zum Beispiel nicht an, dass man plötzlich verdienstvolle Bürgermeister kleiner Gemeinden, die sich jahrelang um ihre Gemeinde bemüht hätten, einfach in die Wüste schicke. Hierbei werde besser der natürliche Ablösungsprozess durch das Labensalter berücksichtigt. Im übrigen seien bei der absoluten Zielvorstellung der Kreisentwicklung alle Möglichkeiten eingeschlossen, dass größere Gemeinden den kleineren Gemeinwesen in einer "zentralen Mitte" eine Mittlerstellung gewähren, wie etwa einen gemeinschaftlichen Gemeindevorstand oder gemeinschaftliche Verwaltungsverbände.

"Entscheidendes Kriterium dieser in sich abgeschlossenen Zielplanung ist neben der Verbesserung der gesamtpolitischen Nutzeffekte die Tatsache, dass keine dirigistischen Maßnahmen angestrebt werden", hob Landrat Türk hervor. "Diese dynamische Entwicklung beläßt den Gemeinden ihre Entscheidungsfreiheit für einen Zusammenschluss, für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen oder für absolute Selbständigkeit."

Hauptaufgabe für die nächsten Jahre im Hinblick auf das Schaffen zentraler Orte bilde die Gründung von Abwasserverbänden und darüber hinaus der Versuch, das Stabdesamts-, Ortsgerichts- und Schiedmannswesen organisatorisch zusammenzufassen und zu straffen. In den bestehenden Zweckverbänden seien heute bereits meist hauptamtliche Bürgermeister in den entscheidenden Positionen im Interesse einer überörtlichen Zusammenarbeit tätig, meinte der Landrat. Diese Verbände helfen bereits, große Aufgaben zu lösen, und führen die beteiligten Gemeinden zueinander."

(gd/gaz)

 
02. Juli 1967

Einweihung Lardenbacher Spielplatz

Ein Fest für die ganze Gemeinde war am Sonntagnachmittag (2. Juli 1967) die Einweuhung eines neuen Kinderspielplatzes mit Kleinsportplatz und Rollschuhbahn, der auf einem 2700 Quadratmeter großen Gelände abseits des Straßenverkehrs errichtet worden ist. Von den veranschlagten Kosten in Höhe von 44 000 Mark haben das Land Hessen 22 000 Mark und der Landkreis Gießen 11 000 Mark übernommen. 6 000 Mark brachte die Gemeinde Lardenbach auf, während der Rest durch Eigenleistung bestritten wurde.

Bürgermeister Reinhard Mölcher wies auf die Schwierigkeiten hin, die überwunden werden mussten, bis das Werk vollendet war. Insbesondere habe die Geländebeschaffung Sorgen bereitet. Er betonte die Notwendigkeit der Schaffung einer solchen Einrichtung, denn die Straße sei heute kein Spielplatz mehr für die Kinder. Dank sagte der Bürgermeister all denen, die mitgeholfen haben, die moderne Anlage zu verwirklichen.

Landrat Ernst Türk sagte, die am Fuße des Vogelsberges gelegene Gemeinde Lardenbach habe mit der Schaffung des Spielplatzes ein Beispiel für echten Bürgersinn erbracht, denn nicht weniger als 10 000 DM seien durch Eigenleistungen aufgebracht worden. Wenn sich die Kleinen auf dem modernen Platz tummelten, dürften sich auch die Kinder des benachbarten Klein-Eichen freuen, denn auch ihnen stehe die Anlage zur Verfügung.

Die Tatsache, dass in Lardenbach der 70. Kinderspielplatz seiner Bestimmung übergeben werden könne, spreche für die Leistung des Kreises, der den Gemeinden das gebe, was sie für ihre Aufrüstung benötigten. Der Unterschied zwischen Stadt und Land müsse ausgeglichen werden.

Die Feierstunde wurde umrahmt durch Lied- und Musikdarbietungen des Gesangvereins Lardenbach/Klein-Eichen und der Schuljugend. Zur Freude der Kleinen verteilten der Landrat und seine Gattin Schokolade, bevor sie die moderne Spielanlage in Besitz nahmen.

(GAZ/t)

Fotos

 

 

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